Geplanter Bestattungswald Bad Berka erhält rechtlichen Rahmen
Nachricht vom 18.Mai 2016
Der von Bad Berka seit 2011 geplante "Bestattungswald" erhält nun einen rechtlichen Rahmen. Mehr als ein Jahr nach dem zusprechenden Urteil des Oberverwaltungsgerichtes in Weimar hat gestern das Thüringer Innenministerium die geforderte Änderung für das Landes-Bestattungsgesetz vorgelegt. Dernach soll die Trägerschaft für Waldfriedhöfe auf die Gemeinden und öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften beschränkt bleiben. Der Friedhofsbetrieb in Thüringen dürfe nicht kommerzialisiert werden, hieß es nach der Kabinettsvorlage. Gestattet sind ausschließlich Urnenbeisetzungen. Auch dürften keine Gebäude, Grabmale, Umfassungen und dergleichen angelegt werden. - Das Gesetz muß noch vom Landtag bestätigt werden. (wk)
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