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Verfassungsgericht gibt Landkreis-Termin bekannt

Nachricht vom 12.April 2017

Der Thüringer Verfassungsgerichtshof in Weimar hat jetzt einen weiteren Verhandlungstermin zu den vorliegenden Klagen gegen die geplante Gebietsreform bekanntgegeben. Am Mittwoch, dem 28. Juni, sollen die Verfassungsbeschwerden der Landkreise aufgerufen werden. Dazu liegen Klageschriften gegen das Vorschaltgesetz von neun Kreisgebieten vor, darunter Sömmerda und Weimarer Land. Die öffentliche Verhandlung soll im Sitzungssaal Gutenbergstraße abgehalten werden. - Als erstes will das Gericht am 30. Mai die Klage der CDU-Landtagsfraktion verhandeln. Zum 14. Juni ist die Klage der Regierung gegen das Volksbegehren aufgerufen. Wann die Verfassungsbeschwerde Weimars verhandelt wird, wurde noch nicht mitgeteilt. (wk)


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