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Amtsgericht stellt Verfahren zum Überfall auf Maikundgebung ein

Nachricht vom 03.Mai 2017

Das Amtsgerichtsverfahren zum Neonazi-Überfall auf die Maikundgebung vor zwei Jahren ist nach der Eröffnung wieder eingestellt worden. Die Verteidiger und der Staatsanwalt haben sich mit dem Jugendrichter auf geringe Geldauflagen geeinigt. Demnach sollen fünf Angeklagte im Alter von jetzt 20 bis 22 Jahren aus Sachsen und Hessen 350 bis 650 Euro an das Kinderhospiz in Tambach-Dietharz zahlen. Überdies soll ein Nebenkläger, der bei dem Übergriff durch Faustschläge verletzt worden war, von jedem Angeklagten 100 Euro erhalten. Abgetrennt wurde das Verfahren gegen einen 21-Jährigen aus dem brandenburgischen Zossen. Der sechste Angeklagte war zum Prozessauftakt nicht erschienen. - Am 1. Mai 2015 hatten rund 40 Neonazis die Bühne der Gewerkschaftskundgebung auf dem Weimarer Marktplatz gestürmt und die Redner attackiert. Bei dem Handgemenge waren drei Menschen leicht verletzt worden. (wk)


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