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Verfassungsgericht erklärt Vorschaltgesetz für nichtig

Nachricht vom 09.Juni 2017

Der Thüringer Verfassungsgerichtshof in Weimar hat das Vorschaltgestz der Landesregierung für die Gebietsreform für nichtig erklärt. Es sei formell verfassungswidrig, so das am Vormittag einstimmig gesprochene Urteil. Die Stellungnahme der Gemeinden hätte den Abgeordneten vor der Abstimmung über den Gesetzesentwurf nicht ausreichend zur Verfügung gestanden. Damit sei die Anhörungspflicht nach Artikel 91 der Landesverfassung verletzt worden. Mit dem Urteil haben die Weimarer Richter der Klage der CDU-Landtagsfraktion nur zum Teil entsprochen. Inhaltlich bestünden zum Vorschaltgesetz keine Bedenken, heißt es. Mindesteinwohnerzahlen vorzuschreiben, sei möglich. Dabei sollten aber auch historische Zusammenhänge, wirtschaftliche Verflechtungen und örtliche Besonderheiten berücksichtigt werden. - Mit der Nichtigkeit des Vorschaltgesetzes haben sich die weiteren Verfassungsbeschwerden dazu erledigt. Der Termin für die Landkreis- und Gemeindeklagen wurde abgesagt. (wk)


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