Aktuell - Nachrichten
Weimar-Nachrichten vom 15. Juni 2017
Grüne und ADFC rufen zur "Critical Mass"
Am Goetheplatz beginnt zur Stunde eine Fahrraddemo nach Art der sogenannten "Critical Mass". Die Aktion soll den Verkehrsraum Innenstadt besetzen und zeigen, wie viele Radfahrer es in Weimar bereits gibt. Außerdem soll die Demo ein Zeichen für die Gleichberechtigung von Radfahrern im Straßenverkehr und für eine bessere Stimmung zwischen den Verkehrsteilnehmern setzen. Aufgerufen zu der einstündigen Radtour durch die Stadt haben Weimars Grüne und der ADFC. Sie fordern überdies ein besser verknüpftes Radwegenetz, mehr straßenbegleitende Radstreifen und ausgebaute Radwege in alle Ortsteile. Nach dem Willen der Grünen soll sich die "Critical Mass" in Weimar als feste Veranstaltung etablieren, wie schon in vielen anderen Städten der Welt, heißt es. (wk)
Weimarer Filmfirma gewinnt 50.000 Euro beim "Goldenen Spatz"
Die Filmfirma "bigchild" aus Weimar/Isseroda hat für ihr Serienprojekt "findher" ein Preisgeld von 50.00 Euro gewonnen. Mit dem Geld soll die Webfilmserie für Jugendliche zur TV-Sendereife entwickelt werden. Nach Angaben der Filmfirma erzählt "Findher" über Generationen und Geschlechter hinweg "von dem steinigen Weg der Selbst- und Partnerfindung". Das Preisgeld wurde "bigchild" von einer Fachjury innerhalb der Initiative "Fernsehen aus Thüringen" zugesprochen. Deren Ziel ist, die Produktion von TV-Serien für Kinder und Jugendliche am hiesigen Medienstandort zu fördern. Die Verwendung des Preisgeldes ist daher an eine Umsetzung in Thüringen gebunden. Ebenfalls 50.000 Euro erhielt die Münchner Firma NEOS-Film für ihr Kinderfilm-Projekt "Psychos". Die Preise wurden am Mittwoch in Erfurt beim 25. Deutschen Kinder-Medien-Festival "Goldener Spatz" vergeben. (wk)
Kliem legt gegen Weimarer Gerichtsbeschluß Beschwerde ein
Der frühere Thüringer Bauernpräsident Klaus Kliem hat gegen den Beschluß des Weimarer Verwaltungsgerichtes Beschwerde eingelegt. Er werde das gegen ihn verhängte Schweinehaltungsverbot nicht hinnehmen, sagte der 68-Jährige dem MDR. Er wolle nach 45 Jahren in der Landwirtschaft nicht als Tierquäler in Rente gehen. -
Das Verwaltungsgericht Weimar hatte am Dienstag Kliems Eilantrag, das Behördenverbot gegen ihn vorläufig auszusetzen, zurückgewiesen. Die Weimarer Richter befanden für rechtmäßig, daß Kliem auf unbestimmte Zeit untersagt ist, Schweine zu halten und zu betreuen. Der Antragsteller habe wiederholt und auch grob gegen Vorschriften für die Haltung von Tieren verstoßen, hieß es. Es bestünde auch die hinreichend begründete Annahme, daß der Tierhalter weiterhin derartige Zuwiderhandlungen begehen werde. Er habe trotz mehrfacher Beanstandungen die Mißstände in seinen Ställen nicht abgestellt. Dies soll laut MDR aber mittlerweile zum größten Teil der Fall sein. Die Einhaltung der Tierschutzvorgaben würden ständig kontrolliert, zitiert der Sender das Veterinäramt des Landkreises. (wk)
Richter urteilen zu Volksbegehren nicht vor Mitte Juli
Ein Urteil über die Rechtmäßigkeit von Volksbegehren in Thüringen soll es nicht vor Mitte Juli geben. Das wurde nach der gestrigen Verhandlung des Verfassungsgerichtshofes in Weimar mitgeteilt. Die Richter prüften zunächst, ob Volksbegehren, die den Landeshaushalt beeinflussen könnten, tatsächlich das Budgetrecht des Landtags verletzten. Dies gelte eigentlich nur für die jährlichen Haushaltsgesetze nicht aber für Sachgesetze wie beispielsweise das Vorschaltgesetz für die Gebietsreform, so die richterliche Auffassung. Geklärt werden müsse weiterhin, ob das Budgetrecht des Parlaments auch dann verletzt werde, wenn ein Begehren nicht zu Ausgaben, sondern zu Einnahmen für den Freistaat führe. -
Eigentlich sollte es bei dem gestrigen Termin um die Kontrollklage der Landesregierung auf Rechtmäßigkeit des Volksbegehrens gegen das Vorschaltgesetz gehen. Die Klage wurde nach der Nichtigkeitserklärung des Gesetzes zurückgezogen. Nach Meinung der Regierung hätte das Begehren das Haushaltsrecht des Landtags verletzt. (wk)
Herbst stellt Kirchenangehörigkeit klar
Weimars Superintendent Henrich Herbst hat sein Unverständnis über die ungeprüfte Medienverbreitung offensichtlich falscher Zahlen über die Kirchenbindung der Weimarer ausgedrückt. Nach MDR-Angaben hatte eine Studie des Senders anläßlich der ARD-Themenwoche "Glauben" angeblich herausgefunden, daß 94 Prozent der Kulturstadt-Einwohner weder der evangelischen noch der katholischen Kirche angehören. Damit lebten in Weimar deutschlandweit die meisten Menschen ohne Konfessionszugehörigkeit, hieß es. In Wirklichkeit gehören gut 23 Prozent der Weimarer Bevölkerung der evangelisch-lutherischen oder der römisch-katholischen Kirche an, stellte gestern der Superintendent der evangelischen Kirchgemeinde klar. Diese habe 11.054 Mitglieder, das entspreche fast 17 Prozent, dazu gebe es 4.273 eingetragene Katholiken gleich 6,5 Prozent. Außerdem gebe es eine Anzahl von Christen in kleineren Freikirchen, fügte Herbst hinzu. Für ihn basiert die Falschmeldung auf eine falsche Zahl aus einem Zensus des Statistischen Bundesamtes aus dem Jahre 2011. (wk)
Schild und Lebenshilfe laden zu inclusivem Theaterprojekt
Theaterbegeisterte Weimarer haben ab heute die Möglichkeit, ihr Talent auf der Bühne auszuprobieren. Unter dem Motto "Alles Theater – Theater für Alle" laden die Theaterpädagogin Christine Schild und das Lebenshilfe-Werk Weimar-Apolda zu einem Theaterprojekt ein, bei dem Menschen mit und ohne Behinderung gemeinsam auf der Bühne stehen. Die Proben dazu sollen bis zum Jahresende alle 14 Tage von 17 bis 19 Uhr in der Internationalen Schule in der Belvederer Allee stattfinden. Mitmachen können Menschen ab 16 Jahre. Die Teilnahme ist kostenlos. -
Mit dem Projekt setzt die Lebenshilfe ihre mehrjährige Tradition des Theaterspielens fort. Neu sei jetzt die Öffnung für Menschen ohne Handicap, heißt es von der Projektleitung. (wk)
Landgerichtsurteil kommt zur Revision vor den BGH
Der Fall des 54-jährigen Weimarers, der im letzten November auf der Marienhöhe eine Frau in seine Gewalt gebracht und verschleppt hatte, kommt vor den Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Dort soll das Urteil des Landgerichts Erfurt überprüft werden. Das haben jetzt sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung und das Opfer als Nebenklägerin verlangt. Sollte der BGH bei der Revision Fehler erkennen, könnte das Verfahren komplett oder in Teilen neu aufgerollt werden müssen, heißt es vom Landgericht. Das hatte den Angeklagten wegen Entführung und Vergewaltigung zu sieben Jahren Haft verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte zwei Jahre mehr gefordert, die Verteidigung hielt eine Haftstrafe von fünf Jahren für angemessen. (wk)