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Richter urteilen zu Volksbegehren nicht vor Mitte Juli

Nachricht vom 15.Juni 2017

Ein Urteil über die Rechtmäßigkeit von Volksbegehren in Thüringen soll es nicht vor Mitte Juli geben. Das wurde nach der gestrigen Verhandlung des Verfassungsgerichtshofes in Weimar mitgeteilt. Die Richter prüften zunächst, ob Volksbegehren, die den Landeshaushalt beeinflussen könnten, tatsächlich das Budgetrecht des Landtags verletzten. Dies gelte eigentlich nur für die jährlichen Haushaltsgesetze nicht aber für Sachgesetze wie beispielsweise das Vorschaltgesetz für die Gebietsreform, so die richterliche Auffassung. Geklärt werden müsse weiterhin, ob das Budgetrecht des Parlaments auch dann verletzt werde, wenn ein Begehren nicht zu Ausgaben, sondern zu Einnahmen für den Freistaat führe. - Eigentlich sollte es bei dem gestrigen Termin um die Kontrollklage der Landesregierung auf Rechtmäßigkeit des Volksbegehrens gegen das Vorschaltgesetz gehen. Die Klage wurde nach der Nichtigkeitserklärung des Gesetzes zurückgezogen. Nach Meinung der Regierung hätte das Begehren das Haushaltsrecht des Landtags verletzt. (wk)


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