Kliem legt gegen Weimarer Gerichtsbeschluß Beschwerde ein
Nachricht vom 15.Juni 2017
Der frühere Thüringer Bauernpräsident Klaus Kliem hat gegen den Beschluß des Weimarer Verwaltungsgerichtes Beschwerde eingelegt. Er werde das gegen ihn verhängte Schweinehaltungsverbot nicht hinnehmen, sagte der 68-Jährige dem MDR. Er wolle nach 45 Jahren in der Landwirtschaft nicht als Tierquäler in Rente gehen. - Das Verwaltungsgericht Weimar hatte am Dienstag Kliems Eilantrag, das Behördenverbot gegen ihn vorläufig auszusetzen, zurückgewiesen. Die Weimarer Richter befanden für rechtmäßig, daß Kliem auf unbestimmte Zeit untersagt ist, Schweine zu halten und zu betreuen. Der Antragsteller habe wiederholt und auch grob gegen Vorschriften für die Haltung von Tieren verstoßen, hieß es. Es bestünde auch die hinreichend begründete Annahme, daß der Tierhalter weiterhin derartige Zuwiderhandlungen begehen werde. Er habe trotz mehrfacher Beanstandungen die Mißstände in seinen Ställen nicht abgestellt. Dies soll laut MDR aber mittlerweile zum größten Teil der Fall sein. Die Einhaltung der Tierschutzvorgaben würden ständig kontrolliert, zitiert der Sender das Veterinäramt des Landkreises. (wk)
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