Landesregierung zieht Klage gegen Volksbegehren zurück
Nachricht vom 13.Juni 2017
Die Thüringer Landesregierung hat ihre Kontrollklage auf Rechtmäßigkeit des Volksbegehrens gegen das Vorschaltgesetz zur Gebietsreform zurückgezogen. Die Verfassungsprüfung habe sich erledigt, weil das Gesetz für nichtig erklärt worden sei, hieß es nach der heutigen Kabinettsitzung aus Erfurt. Dagegen erklärte der Verfassungsgerichtshof in Weimar, morgen dennoch über den Sachverhalt zu verhandeln. An dem Fall gebe es ein öffentliches Interesse, so die Begründung.
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