Arbeitsagentur erklärt Kindergeldregelung
Nachricht vom 27.Juni 2017
Die Arbeitsagentur verweist noch einmal auf die Kindergeldregelung nach dem Schulabschluss. Der Grund: Es melden sich immer noch Schulabgänger arbeitslos, um weiter Kindergeld zu beziehen. Dies sei aber nicht nötig, heißt es. Vor dem nächsten Ausbildungsabschnitt werde das Kindergeld bis zu vier Monate weitergezahlt, ohne daß eine Meldung bei der Arbeitsagentur notwendig sei. Auch wenn sich die Suche etwas länger gestalte, brauchten sich Eltern keine Sorgen zu machen. Es genüge der Nachweis der Bemühungen um einen Ausbildungs- oder Studienplatz. Auf die genaue Viermonatsfrist sollte allerdings achten, wer einen Freiwilligendienst antrete. Dauere es hier länger bis zum Start, sei eine Arbeitslosmeldung erforderlich, um weiterhin Kindergeld zu erhalten. (wk)
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