Verwaltung ermahnt Hundehalter zur Steuerpflicht
Nachricht vom 29.September 2017
Die Verwaltung erinnert alle Hundehalter an ihre Steuerpflicht. Wer sich einen Hund anschafft oder mit Hund zugezogen ist, muß das Tier innerhalb von 14 Tagen bei der Abteilung Steuern anmelden. Leider sei immer wieder festzustellen, daß einzelne Hundehalter ihrer Pflicht zur Anmeldung und Entrichtung der Hundesteuer verspätet oder gar nicht nachkommen, heißt es von der Verwaltung. Dies könne Ärger und mögliche Zwangsmaßnahmen nach sich ziehen. - Die Hundesteuer in Weimar beträgt derzeit jährlich für den Ersthund 60 Euro, für den Zweithund 72 und für den dritten und jeden weiteren Hund 84 Euro. Hunde einer Rasse, die in Thüringen als gefährlich eingestuft ist, werden nicht gesondert besteuert, unterliegen aber neben der Erlaubnispflicht weiteren gesetzlichen Vorgaben. Für Dienst-, Rettungs- oder Blindenhunde müssen keine Steuern entrichtet werden. (wk)
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