Weimar muß Zensusergebnis von 2011 hinnehmen
Nachricht vom 20.September 2018
Weimar erhält weiter weniger Geld aus dem kommunalen Finanzausgleich als der Stadt nach eigener Berechnung zustünde. Das auch von der Kulturstadt angefochtene Zensusergebnis von 2011 hat jetzt das Bundesverfassungsgericht für rechtens erklärt. Damit sind die seinerzeit ermittelten Einwohnerzahlen der Kommunen nunmehr höchstrichterlich festgestellt. Geklagt gegen die Art der damaligen Erhebung hatten die Länder Berlin und Hamburg. Durch die Stichproben-Hochrechnung seien weit weniger Bewohner gezählt worden als im Melderegister erfaßt sind, hieß es. - Weimar mußte nach der Erhebung von 2011 seine Einwohnerzahl von rund 66.000 auf knapp 63.000 nach unten korrigieren. So gibt es seitdem auch weniger Geld aus dem Finanzausgleich, weil der nach der Einwohnerzahl berechnet wird. (wk)
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