Verfassungsgericht urteilt über "Wahlrecht ab 16"
Nachricht vom 21.September 2018
Das Thüringer Verfassungsgericht in Weimar will das Urteil zum "Wahlrecht ab 16" am kommenden Dienstag verkünden. Gegen das vom Landtag auf 16 Jahre gesenkte Wahlalter bei Kommunalwahlen geht die AfD seit letztem Jahr mit einer Verfassungsbeschwerde vor. Außerdem wendet sich die rechtspopulistische Partei dagegen, daß in Thüringen Minderjährige und Bürger aus anderen EU-Ländern bei Bürgerbegehren abstimmen können. Ein Eilantrag der AfD-Fraktion dazu hatten die Weimarer Richter im März abgelehnt. Auch in der mündlichen Verhandlung im Juni hätte die AfD nicht wirklich überzeugen können, hieß es gestern in den Medien. Demnach könnte das Gericht am kommenden Dienstag auch seine Entscheidung über den Eilantrag der Grünen-Fraktion verkünden. Die wollte wissen, ob es rechtmäßig war, daß die Abgeordnete Madeleine Henfling im August die Landtagssitzung verlassen mußte, weil sie ihr Baby mitgebracht hatte. (wk)
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