Verwaltungsgericht erklärt Schulverbot für zulässig
Nachricht vom 26.April 2019
Das Verwaltungsgericht Weimar hat gestern ein Schulbetretungsverbot bei Infektionsverdacht für rechtens erklärt. Zwei Kinder waren für 16 Tage von der Schule ausgeschlossen worden, weil sie sich auf einer Faschingsveranstaltung bei einem an Windpocken erkrankten Kind angesteckt haben könnten. Gegen das Verbot hatte sich die Mutter in einem Eilverfahren gewehrt. Kinder, die Kontakt mit einem infizierten anderen Kind hatten, von der Schule auszuschließen, sei eine geeignete Maßnahme nach dem Infektionsschutzgesetz, teilte das Gericht gestern mit. Das Schulverbot sei auch deshalb erforderlich gewesen, weil die beiden Kinder keinen vollständigen Impfschutz und auch keine nachträgliche Schutzimpfung erhalten hätten. - Unterdessen teilte das Gesundheitsamt auf Anfrage der Presse mit, dass der Anfang April an Masern-Erkrante Weimarer wieder genesen sei und keine weiteren Erkankungsfälle bekannt geworden seien; der Fall gelte als abgeschlossen. (wk/cf)
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