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(10.45) Noch keine Pläne für Neuauflage des Ballstädt-Verfahrens

Nachricht vom 05.Mai 2020

Für die Neuauflage des Ballstedt-Prozesses liegen derzeit noch keine Pläne vor. Laut einer Meldung der Deutschen-Presseagentur, sei der Beschluss des Bundesgerichtshofs noch nicht beim Landgericht eingegangen. Erst wenn die Nachricht des BGH vorliege, können weitere Planungen vorgenommen werden, so ein Sprecher des Erfurter Gerichtes. - Aufgrund von Formfehlern hatte das BGH das Urteil des Landesgerichtes aufgehoben. Das ist am Wochenende bekannt gegeben worden. Zehn Männer und eine Frau sind durch das Gericht 2017 für schuldig befunden worden, eine Kirmes-Gesellschaft in Ballstädt im Februar 2014 überfallen zu haben. Laut des BGHs habe das Erfurter Gericht das damalige Geschehen zwar zutreffend ermittelt, jedoch nicht rechtssicher begründet, wie es zu seiner Einschätzung gelangt sei. (mt)


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