(10.45) Maskenpflicht bleibt weiter bestehen
Nachricht vom 16.Juni 2020
Die Maskenpflicht in den Geschäften und im öffentlichen Personen-Nahverkehr Thüringen bleibt weiter bestehen. Das hat das Oberverwaltungsgericht Thüringens entschieden. Wie es vom Gericht heißt, habe es damit die in der Corona-Verordnung des Landes festgehaltene Pflicht bestätigt. Bereits am Samstag sei die Entscheidung gefallen. Zuvor wurde ein Eilantrag gegen die Verpflichtung gestellt. Der Antragsteller hatte die Absicht das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes vorläufig außer Kraft zu setzen. Er sah sich durch die Pflicht in seinem allgemeinen Freiheitsrecht eingeschränkt. Abgelehnt wurde der Antrag durch den dritten Senat, da er in der Maskenpflicht eine geeignete Maßnehme sieht den Virus einzudämmen. (mt)
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