Land Thüringen verlängert Lockdown bis zum 24. April
Nachricht vom 01.April 2021
Mit einer Aktualisierung der Thüringer Corona-Landesverordnung hat das Land am Mittwoch den bestehenden Lockdown bis einschließlich 24. April verlängert. Dies wurde aus dem Sozialministerium mitgeteilt. In der Verordnung enthalten sind auch Sonderregelungen für die Ostertage. So gilt im Zeitraum bis zum 5. April bei den Kontaktbeschränkungen, dass sich bis zu 5 Angehörige zweier Haushalte treffen dürfen. Zum Haushalt gehörende Kinder unter 14 Jahren zählen nicht mit. Ab dem 10. April dürfen Zoos und Botanische Gärten unter freiem Himmel wieder öffnen. Dabei muss aber die Kontaktnachverfolgung gewährleistet werden. (shg)
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