Erneuerung der Allgemeinverfügung für Geflügelhalter im Weimarer Land
Nachricht vom 08.April 2021
Das Veterinäramt des Kreises Weimarer Land hat eine neue Allgemeinverfügung im Bezug auf die Geflügelpest erlassen. Ab sofort gilt Für Geflügel im gesamten Landkreis Stallpflicht. Darüber hinaus weisst das Amt auf die Meldepflicht für eigene Tierhaltung, Zukauf vom Geflügelhof Schulte und für totes oder erkranktes Geflügel hin. Die neue Verfügung ist auch auf der Webseite des Weimarer Landes zu finden. Die Allgemeinverfügung vom 1. April 2021 wird damit hinfällig.
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