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(07.45) Verwaltungsgericht bezeichnet Amtsgerichts-Beschluss als rechtswidrig

Nachricht vom 21.April 2021

Das Weimarer Verwaltungsgericht ist auf den Beschluss des Amtsgerichts zur Masken-Pflicht an Schulen eingegangen. Wie Medienberichte schildern, sei laut des Gerichts der Beschluss "offensichtlich rechtswidrig". Das Familiengericht habe keine Befugnis Anordnungen gegenüber Behörden oder Vertretern als Träger öffentlicher Gewalt zu treffen. Allein Verwaltungsgerichte seien zuständig. Zu Beginn des Monats hatte das Amtsgericht Weimar mittels einer Einstweiligen Anordnung unter anderem die Masken-Pflicht an zwei Schulen verboten. Darauf reagierte das Thüringer Bildungsministerium mit einer Beschwerde. Durch das Verwaltungsgericht wurde die Masken-Pflicht auch für kleine Klassen bestätigt. Ein dagegen gerichteter Eilantrag wurde abgelehnt. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. (mt)


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