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Neonazi-Aufmärsche an KZ-Gedenkstätten seit gestern gesetzlich verboten

Nachricht vom 03.Juni 2005

Aufmärsche von Neonazis an den KZ-Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora sind seit gestern grundsätzlich verboten. Das Thüringer Gesetz zur Einschränkung des Versammlungsrechts ist mit den Stimmen von CDU und SPD im Landtag verabschiedet worden. In die Einschränkung ist auch die historische Zufahrt zum ehemaligen KZ Buchenwald einbezogen, einschließlich eines 50 Meter breiten Streifens beiderseits der sogenannten Blutstraße. Nicht enthalten ist der Weimarer Theaterplatz. Gegen das Gesetz gestimmt haben die Abgeordneten der PDS. Sie sehen die Grundrechte eingeschränkt. Das Landesgesetz geht auf das geänderte Versammlungsrecht des Bundes zurück. (wk)


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