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Nachricht vom 21.Juni 2005

Der Thüringer Verfassungsgerichtshof in Weimar verkündet heute sein Urteil zu den Kommunalfinanzen. Geklagt hatte im Jahre 2003 die SPD-Landtagsfraktion gegen die Thüringer Landesregierung. Die SPD bemängelt das Fehlen klarer Maßstäbe bei der Berechnung des kommunalen Finanzausgleichs. Das Finanzausgleichgesetz des Landes sichere auch den Kommunen keine ausreichende Mittelausstattung, um ihre Aufgaben zu erfüllen. (jm-dpa)


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