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Landes-Finanz-Ausgleichsgesetz in Teilen nichr verfassungsgemäß

Nachricht vom 21.Juni 2005

Das Landes-Finanz-Ausgleichs-Gesetz von 2003 ist in Teilen nicht verfassungsgemäß. Das hat soeben der Thüringer Verfassungsgerichtshof verkündet. Einen Normen-Kontrollantrag hatte dazu die SPD-Fraktion des Thüringer Landtags gestellt. Sie hielt Vorschriften des Gesetzes für unvereinbar mit der Landesverfassung. Die Kommunen würden vom Land zuwenig Geld für die ihnen laut Verfassung übertragenen Aufgaben erhalten, so die Antragsteller. Der Verfassungsgerichsthof hat das nun in seinem Urteil bestätigt. Der Gesetzgeber habe bei der Bildung der Finanzausgleichsmasse den Finanzbedarf der Kommunen erkennbar nicht hinreichend berücksichtigt, heißt es. Das beträfe vor allem ihre Belastung mit Pflichtaufgaben auch im eigenen Wirkungskreis. Der Ausgleich für Mehrbelastungen durch die Übertragung staatlicher Aufgaben an die Kommunen sei aber mit der Landesverfassung vereinbar, so das Gericht. Ob die derzeit gültige Kostenpauschale dafür ausreicht, war nicht Gegenstand des Verfahrens. (wk)


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