Wahlen zum Ausländerbeirat nicht mit Grundgesetz vereinbar
Nachricht vom 30.Juni 2005
Die Wahl eines Ausländerbeirates durch ausländische Mitbürger sei weder durch die Thüringer Kommunalordnung noch durch das Grundgesetz gedeckt. Diese Rechtsauffassung vertritt das Landesverwaltungsamt. Der entsprechende Brief an die Weimarer Stadtverwaltung habe lediglich der Klarstellung gedient und sei ansonsten unproblematisch, erklärte der Sprecher des Landesverwaltunsgamtes gegenüber RadioLOTTE Weimar. Anlaß für das Schreiben sei eine geänderte Hauptsatzung des Erfurter Stadtrates gewesen. Erfurt wollte seinen Ausländerbeirat ebenfalls direkt wählen lassen. Gemäß Grundgesetz seien bei Wahlen in Gemeinden nur Personen zugelassen, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen. Alleiniger Repräsentant des Gemeindevolkes sei zudem der gewählte Stadtrat, so das Landesverwaltungsamt. Dies sei so auch der Weimarer Ausländerbeauftragten Helena Mühe telefonisch mitgeteilt worden. (mh)
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