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Nachricht vom 21.Juli 2005

Die bisherige Praxis, die Ausländer-Beiräte in Thüringer Städten direkt wählen zu lassen, ist weiterhin möglich. Mit dieser Mitteilung hat das Innenministerium in Erfurt gestern auf die Proteste reagiert, die ein Schreiben des Landesverwaltungs-Amtes ausgelöst hatte. Darin hatte das Amt darauf hingewiesen, dass eine direkte Wahl der Räte durch Nicht-Staatsbürger der Kommunal-Ordnung widersprechen würde. Das Innenministerium dagegen weist in dem gestrigen Schreiben darauf hin, dass die Muster-Hauptsatzung des Landes für die Stadt- und Gemeinderäte nicht bindend sei. Das Vorschlags-Verfahren bei der Bildung des Ausländer-Beirates durch die Gemeinderäte könne auch alternativ zur Muster-Hauptsatzung gestaltet werden. Dies könne demnach auch im Rahmen einer unter den ausländischen Mitbürgern durchzuführenden Direktwahl geschehen. (PD)


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