Nachricht vom 03.August 2005
Im Freistaat Thüringen sollen nicht mehr soviel Telefongespräche abgehört werden, wie bisher. Die Anordnungen dazu werden sich ab sofort an den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes halten. Das ergibt sich aus einer Anweisung von Innenminister Karl-Heinz Gasser. Das Verfassungsgremium hatte das präventive Abhören bei allgemeinem Tatverdacht verworfen. Regelungen, wie sie in Niedersachsen gerügt wurden, finden sich auch im Thüringer Polizeigesetz. Die sollen jetzt der Rechtssprechung angepaßt werden. Eine entsprechende Änderung wird dem Landtag vorgelegt,verspricht das Innenministerium. (wk)
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