Wahlanfechtung von Bad Berka zurückgewiesen
Nachricht vom 09.Juni 2006
Die Wahlanfechtung von Bad Berka hat jetzt die Kommunalaufsicht des Landratsamtes zurückgewiesen. Der Einspruch zweier Wähler, ihre Stimmzettel seien fälschlich als ungültig gewertet wurden, sei unbegründet, so die Behörde. Den einen Kandidaten durchzustreichen anstatt den anderen anzukreuzen, sei als Wahlentscheidung unter Umständen bei einer Mehrheitswahl möglich. Da aber für das Bürgermeisteramt mehrere Kandidaten zur Wahl standen, handele es sich um eine Verhältniswahl. Da würde die Stimme durch eine Streichung ungültig. Die Kommunalaufsicht stützt sich dabei auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes von 2001. Das aber sei bereits 2003 vom Bundesverwaltungsgericht aufgehoben worden, halte einer der Anfechter dagegen, so heute die TLZ. In dem höchstrichterlichen Urteil wäre festgestellt worden, daß die Direktwahl eines Bürgermeisters ein besonderer Fall der Mehrheitswahl sei. Der Anfechter verlange deshalb, den Behördenentscheid zurückzunehmen und die Wahlentscheidung zu korrigieren. Andernfalls werde er Klage einreichen, so die Zeitung. (wk)
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