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Klage gegen Übernachtungssteuer

Nachricht vom 09.September 2003

Gegen die Weimarer Übernachtungssteuer geklagt hat jetzt der Thüringer Hotel- und Gaststättenverband "Thühoga". Wie die TLZ heute meldete, soll die Übernachtungssteuer solange ausgesetzt werden, bis das Oberverwaltungsgericht den Rechtsstreit entschieden hat. Laut "Thühoga"-Geschäftsführer Dirk Ellinger verstößt die Übernachtungssteuer gegen den Grundsatz der freien Berufswahl. Sie beziehe sich nur auf das Übernachtungsgewerbe. Auch sei der Begriff vom Zimmerpreis in der Steuersatzung nicht genau definiert. Gruppengeschäfte und kombinierte Angebote seien dabei nicht berücksichtigt. Auch sei der bürokratische Aufwand der Betriebe zum Abführen der Steuer an die Stadt noch gar nicht absehbar. Die Übernachtungssteuer war zum 01. Juli eingeführt worden. Je nach Zimmerpreis werden für den Touristen zwischen einem Euro und 2,55 Euro fällig. (jm)


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