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Stadt Weimar muß auf Gerichtsurteil zur Zweitwohnungssteuer reagieren

Nachricht vom 17.Oktober 2006

Wegen des aktuellen Gerichtsurteils zur Zweitwohnungssteuer muß die Stadt Weimar jetzt handeln. Wie Pressesprecher Fritz von Klinggräff bei RadioLOTTE sagte, würde darüber beraten, ob die Stadt in Berufung gehe oder das strittige "verfügen" in der Steuer-Satzung ändere. - Das Verwaltungsgericht Weimar hatte einen Bescheid aufgehoben, mit dem die Stadt Weimar von einem Studierenden die Zahlung der Zweitwohnungssteuer verlangt hat. Er bewohnte während seines Studiums ein Zimmer in einer Wohngemeinschaft als Nebenwohnsitz; die Hauptwohnung hatte er bei seinen Eltern gemeldet. Das Gerichtsurteil sagt nun, daß Studierende mit Hauptwohnsitz im Elternhaus keine Zweitwohnungssteuer bezahlen müssen. Der Steuerpflichtige könne über die elterliche Hauptwohung nicht wie über die Nebenwohnung vollständig "verfügen", so die Begründung. (wk)


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