Nachricht vom 25.Oktober 2006
Die Kündigung des früheren Geschäftsführers des Erfurter Flughafens, Gerd Ballentin, könnte aus formellen Gründen für unwirksam erklärt werden. Das Entlassungsschreiben trage nicht die erforderlichen Unterschriften hieß es gestern vom Erfurter Landgericht, bei dem über die Kündigungsschutzklage von Ballentin entschieden wird. Die jetzige Flughafenleitung hat dagegen die Kündigung als formal korrekt bezeichnet. - Ballentin war Anfang des Jahres nach dem Vorwurf gefälschter Passagierzahlen entlassen worden. Der Kündigungsgrund sei gerechtfertigt, räumte das Gericht ein. Es will jetzt erst Mitte März eine endgültige Entscheidung fällen. (wk)
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