Nachricht vom 16.Februar 2007
Das Amtsgerichtsverfahren gegen den Weimarer Neonazi Ingo G. ist gestern vorläufig eingestellt worden. Die Vorwürfe gegen den 38-Jährigen würden im März vor dem Landgericht Erfurt weiter verhandelt, hieß es vom Gericht. Ingo G. hatte in seinen Läden in Weimar und Halle rechtsextreme Musik-CDs und Nazi-Devotionalien verkauft. Nach Schließung seiner Geschäfte soll er den Handel im Internet weiter betrieben haben. Bei dem gestrigen Verfahren kam heraus, daß die fraglichen CDs von der sachsen-anhaltinischen Polizei zunächst beschlagnahmt, später aber als "strafrechtlich nicht relevant" dem Angeklagten wieder ausgehändigt worden waren. Darunter waren genau die vier Scheiben, auf die der Staatsanwalt seine Anklage aufgebaut hatte. Das führte dann zur vorläufigen Verfahrenseinstellung. Zuvor war G. vom Landgericht Halle wegen Volksverhetzung, Unterstützung einer kriminellen Vereinigung und das Verwenden von Kennzeichen nationalsozialistischer Organisationen zu 18 Monaten Gefängnis auf Bewährung verurteilt worden. Wäre das gestrige Verfahren vor dem Weimarer Amtsgericht aus Sicht der Staatsanwaltschaft erfolgreich gewesen, hätte der Angeklagte möglicherweise ins Gefängnis gehen müssen. (wk)
Weitere Nachrichten vom Tage