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Nachricht vom 09.Mai 2007

Die von der Friedrich-Schiller-Universität erhobenen Säumnisgebühren sind rechtswidrig. Das hat jetzt das Verwaltungsgericht Gera festgestellt. Die Hochschule verlangt von jedem Studenten, der sich verspätet zurückmeldet, Gebühren von 25 Euro. Damit sei die Drohung verbunden, ihn bei Nichtzahlung zu exmatrikulieren. Dafür fehle die rechtliche Grundlage, heißt es in einem Urteil, das gestern bekannt wurde. Die Betroffenen können nun die Gebühren zurückfordern. (dpa/wk)


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