Nachricht vom 22.Februar 2008
Die Umweltabteilung der Weimarer Stadtverwaltung hat jetzt auf den Naturschutz des bald sprießenden Bärlauchs hingewiesen. Das Zwiebelgewächs dürfe weder ausgegraben noch beschädigt werden, heißt es. Gepflückt werden dürften nur die Blätter in kleinen Mengen für den eigenen Verzehr. Dabei sei auch auf die mit dem Bärlauch zusammenstehenden Frühlingsblüher zu achten, die nicht zertreten werden dürften. In den letzten Jahren sei im Stadtgebiet von Weimar und seiner Umgebung dem Bärlauch zu stark nachgestellt worden, heißt es in der Begründung der Umwelt-Mitteilung. (wk)
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