Landgericht erkennt Anspruch auf Schadenersatz an
Nachricht vom 27.August 2010
Das Erfurter Landgericht wird den Anspruch auf Schadenersatz nach einer Weimarer Schulhof-Schlägerei vermutlich anerkennen. Das ist dem Gerichtsbericht der heutigen Presse zu entnehmen. Die Verhandlung wurde aber ausgesetzt, weil erst noch die Unfallversicherung angehört werden soll. Ein heute 17-Jähriger will für einen Faustschlag ins Gesicht mindestens 4.000 Euro Schadenersatz und Geld für ein neues T-Shirt und den Arztbesuch. Ein heute 18-Jähriger hatte ihm im März 2009 den Kiefer gebrochen und Zähne locker geschlagen. Das Amtsgericht Weimar hatte die Klage des Opfers abgewiesen. (wk)
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