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Studenten-Ex wegen Gebührenboykott unzulässig

Nachricht vom 30.Mai 2008

Das Thüringer Verwaltungsgericht in Weimar hat die Rechte von Studenten gestärkt. Sie dürfen nicht exmatrikuliert werden, nur weil sie den neu eingeführten Verwaltungskostenbeitrag nicht bezahlt haben. Das Thüringer Hochschulgesetz biete keine rechtliche Grundlage für dieses Vorgehen, so gestern das Gericht. Es gab damit einem Studenten aus Ilmenau recht. Der hatte sich im Wintersemester 2007 zum Studium zurückgemeldet ohne den neu eingeführten Zuschuss zur Verwaltung in Höhe von 50 Euro zu überweisen. Die Hochschule hatte ihn daraufhin ausgeschlossen. (dpa/wk)


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