Nachricht vom 19.Februar 2003
Der Streit um die Anerkennung von Bereitschaftsdiensten von Klinikärzten als Arbeitszeit schwelt weiter. Das Bundesarbeitsgericht stellte am Dienstag einen Widerspruch zwischen deutschem und europäischem Recht fest. Unter Berufung auf das deutsche Arbeitszeitgesetz wies es eine Klage von Medizinern zurück. Die Mediziner hatten sich mit ihrer Klage auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs gestützt. Die Arbeitsrichter in Erfurt forderten allerdings von der Bundesregierung, das Urteil in der deutschen Gesetzgebung umzusetzen. (shg)
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