Nachricht vom 19.Februar 2003
Die PDS-Landtagsfraktion hat dem Innenministerium vorgeworfen, dass die Neue Thüringer Kommunalordnung dem geltenden Kommunalwahlgesetz widerspricht. Die Amtszeit für die ehrenamtlichen Bürgermeister sei von bisher 5 auf 6 Jahre erhöht worden. Allerdings wurde das Kommunalwahlgesetz an diese Regelung nicht angepasst. Es schreibt weiterhin eine fünfjährige Amtszeit fest und verbindet sie mit der Legislaturperiode der Gemeinderäte. Bis zu den nächsten Kommunalwahlen müssten derartige Widersprüche beseitigt sein, betonte die PDS-Kommunalpolitikerin Heide Wildauer. Die PDS kritisiert in diesem Zusammenhang auch die Fünfprozent-Sperrklausel bei Kommunalwahlen. Die kommunale Demokratie sei stark genug, um auch kleinere Fraktionen und Wählergemeinschaften in den kommunalen Vertretungen die Arbeit zu ermöglichen. (kat)
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