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Nachricht vom 11.Februar 2003

Die Entrichtung der Kraftfahrzeugsteuer soll in Thüringen nach Plänen der Landesregierung künftig nur noch per Einzugsermächtigung möglich sein. Zunächst betrifft dieses Vorhaben alle neu zuzulassenden Fahrzeuge. Eine entsprechende Regelung werde noch im März im Kabinett vorgelegt, hieß es aus dem Finanzministerium. Grund für den Vorstoß seien Millionenausfälle bei den Steuerzahlungen. Allein von 2001 auf 2002 hätten sich die Außenstände mehr als verdoppelt. Vorbild für die neue Vorschrift ist das Land Berlin, in dem die Regelung eingeführt wurde, nach dem die Steuerrückstände auf über 30 Millionen angestiegen waren. (shg)


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