Nachricht vom 11.Februar 2003
Bürgerinnen und Bürger, die Berechtigungsansprüche gemäß der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze haben, haben heute, sowie am Mittwoch und Donnerstag Gelegenheit zur Information in der Stadtverwaltung. Der Thüringer Landesbeauftragte für die Unterlagen des MfS führt an diesen Tagen in der Zeit zwischen 9 und 16 Uhr eine Bürgersprechstunde durch. Die Rehabilitierungsgesetze sollen politisch motiviertes Unrecht in DDR-Zeiten aufheben. Anträge auf eine Rehabilitierung können noch bis zum 31. Dezember diesen Jahres gestellt werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit zur Antragstellung auf Einsichtnahme in vorhandene Stasiakten. (shg)
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