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Nachricht vom 24.Oktober 2002

Kultusminister Michael Krapp (CDU) hat Vorwürfe der Kirche zur Aufweichung des Beichtgeheimnisses zurückgewiesen. Oberkirchenrat Peter Zimmermann hatte in einer Thüringer Tageszeitung kritisiert, dass ein neues Polizeiaufgabengesetz auch Kirchen durch Abhörmaßnahmen bedrohe. Krapp wies darauf hin, dass die im Staatskirchenvertrag festgeschriebene Verpflichtung zum Schutz des Seelsorge- und Beichtgeheimnisses nicht in Frage stehe. In Thüringen ist der Verfassungsschutz in bestimmten Fällen ermächtigt, auch Ärzte, Rechtsanwälte und kirchliche Seelsorger ohne vorherige richterliche Genehmigung zu belauschen. (shg)


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