Streit um Klassikernachlass soll gütlich geklärt werden
Nachricht vom 24.Oktober 2002
Im Streit um den Klassikernachlass im Goethe-Schiller-Archiv ist ein heutiger mündlicher Verhandlungstermin abgesagt worden. Die Parteien hätten dem Gericht mitgeteilt, dass sie bis Anfang nächsten Jahres eine gütliche Einigung erreichen wollten, sagte ein Gerichtssprecher. Diese Einigung solle alle strittigen Punkte zwischen dem Herzoghaus Weimar und dem Land Thüringen umfassen. Bei dem Streit geht es um Rückübertragungsansprüche der Prinzessin Leonie von Sachsen-Weimar-Eisenach. Der Vater der 15-Jährigen fordert vom Land Thüringen die Rückgabe der Schriften Goethes und Schillers. Der handschriftliche Nachlass umfasst Kostbarkeiten der deutschen Klassik und der Frühromantik. Dazu gehören etwa 90 Prozent der poetischen Manuskripte Goethes, darunter die Reinschrift von "Faust II"und des "West-Östlichen Divan". Das Landesamt für offene Vermögensfragen hatte 1999 die Ansprüche des Adelshauses zurückgewiesen. Der Nachlass sei 1945 einer Stiftung übertragen und damit nicht enteignet worden, hieß es in der damaligen Begründung der Entscheidung. Die Rückgabe von Bildern, Möbel, Geschirr und Büchern könne nur bei einer Enteignung erfolgen. (shg)
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