Häusliche Altenpflege wird teurer
Nachricht vom 08.Oktober 2002
Für die Ausbildungsvergütung in der Altenpflege greift seit dem ersten September wieder das Bundesrecht. Nach der Änderung der sogenannten "Verordnung über die Erstattung von Ausbildungsvergütungen"müssen Ausbildungskosten von den Betrieben selbst getragen werden. Bisher zahlten alle Betriebe, auch wenn sie keine Auszubildenden beschäftigten, in einen gemeinsamen Topf ein, von dem die Ausbildung finanziert wurde. Dadurch greifen viele Einrichtungen nur noch auf Umschüler, die vom Arbeitsamt finanziert werden, zurück. Für die Auszubildenden bedeutet das weniger Geld, was die Abwanderung in die alten Bundesländer noch begünstigt. Die zusätzlichen Ausgaben können die Einrichtungen nur auf die Patienten umlagern, wenn sie wirtschaftlich bleiben wollen. Betroffen sind davon besonders kleinere Einrichtungen. (syl)
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