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Jugendhaft für Brandstifterin

Nachricht vom 10.Mai 2002

Das Urteil gegen die Weimarerin Katrin G. ist gesprochen. Wegen der schweren Brandstiftung im Dezember am Fallersleben-Gymnasium hat das Erfurter Landgericht sie zu drei Jahren und drei Monaten Jugendhaft verurteilt. Mit dem Urteil sprach der Vorsitzende Richter, Pröbstel, auch die Erwartung aus, die Tat von Katrin G. möge nicht mehr in einem Atemzug mit jener von Robert Steinhäuser genannt werden. Nicht umsonst sei der Vorwurf des versuchten Mordes ausdrücklich zurück gezogen worden. Nach Jugendstrafrecht sei für die Strafzumessung vor allem auch die mögliche erzieherische Wirkung maßgebend. (gh)


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