Thüringer Gefahren-Hundeverordnung tritt in Kraft
Nachricht vom 14.November 2001
Für Hundefreunde ist Freitag ein wichtiger Termin: An diesem Tag gibt es die letzte Möglichkeit, die Haltung eines als gefährlich eingestuften Hundes zu beantragen. Das schreibt die Thüringer Gefahren-Hundeverordnung vor, die seit dem 1. September gilt. Wer sich nicht daran hält, kann mit einem Bußgeld bis zu 10.000 Mark bestraft werden.
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