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Bürgermeisterwahl in Arnstadt muss nicht wiederholt werden

Nachricht vom 14.November 2001

Die Bürgermeisterwahl in Arnstadt muss nicht wiederholt werden. Das entschied das Thüringer Oberverwaltungsgericht. Es hob damit das Urteil des Weimarer Verwaltungsgerichts auf, das die Wahl für ungültig erklärt hatte. Zwei Arnstädter hatten die Wahl vom Mai 2001 angefochten. Dabei ging es um die Frage, ob bei der Abstimmung amtliche Wahlumschläge hätten verwendet müssen. Das Gericht entschied, dass es sich in Arnstadt um eine Verhältniswahl gehandelt habe, weil es fünf Kandidaten gab. Laut Gesetz sind für eine Verhältniswahl keine Umschläge nötig, weil keine Bewerber dazugeschrieben werden dürfen.


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