Tierschutz-Hundeverordnung des Bundes ist nun gültig
Nachricht vom 30.Oktober 2001
Die Tierschutz-Hundeverordnung des Bundes ist nun gültig. Am ersten September trat sie in Weimar in Kraft. Nach dieser Verordnung bedürfen die Hundehalter bestimmter Rassen eine ordnungsbehördliche Erlaubnis für deren Haltung. Ein Verstoß gegen diese Verordnung kann mit einer Geldbuße bis zu 10 000 Mark geahndet werden. In Weimar sind insgesamt etwa 2200 Hunde gemeldet. Die Anzeigen gegen Hundehalter reichen von Lärmbelästigung, Verstoß gegen den Leinenzwang im Park bis hin zu Beißattacken. Die Zahl dieser Anzeigen hat in diesem Jahr deutlich zugenommen.
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