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Landesregierung will gegen CD-Fabrikanten in Berufung gehen

Nachricht vom 25.Oktober 2001

Die Thüringer Landesregierung muß alle umstrittenen Akten im Prozeß gegen den CD-Fabrikanten Rainer Pilz dessen Verteidigern zur Verfügung stellen. Das entschied gestern das Weimarer Verwaltungsgericht. Die Landesregierung will nun erwirken, gegen das Urteil in Berufung gehen zu können. Das teilte Staatskanzlei-Chef Jürgen Gnauck mit. Pilz ist vor dem Landgericht Mühlhausen wegen Subventionsbetruges angeklagt. Ihm wird vorgeworfen, sich über 76 Millionen Mark an Fördermitteln für sein CD-Werk bei Suhl erschlichen zu haben. Die Verteidiger des Angeklagten behaupteten, die Landesregierung habe von Pilz' Untreue gewusst und ihm trotzdem weiter Geld gezahlt. In den angeforderten Akten geht es um Gesprächsprotokolle einer Koordinierungsrunde zwischen der Landesregierung und Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten.


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