Verfassungsgericht weist Volksbegehren ab
Nachricht vom 19.September 2001
Das Volksbegehren für mehr Demokratie in Thüringen ist unzulässig. Es berühre die Ewigkeitsgarantie der Thüringer Verfassung, entschied heute das Thüringer Verfassungsgericht. Außerdem dürfe durch Volksbegehren nicht in den Landeshaushalt eingegriffen werden. Durch das Volksbegehren sollte die Hürde für Volksentscheide auf fünf Prozent der Wahlberechtigten gesenkt werden. Die CDU-Landesregierung hatte das Verfassungsgericht angerufen. Für die Initiative für mehr Demokratie in Thüringen soll das Urteil gegen das Volksbegehren allerdings nicht das letzte Wort sein. Sprecher Ralf-Uwe Beck sagte gegenüber Radio Lotte: Track 2 Thüringens Ministerpräsident Bernhard Vogel hingegen begrüßte das Urteil. Der Vorrang der repräsentativen Demokratie sei im Volksbegehren nicht genügend beachtet worden. Die Landesregierung wolle aber überlegen, wie das Gesetz über Bürgerantrag, Volksbegehren und Volksentscheid verbessert werden könnte.
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