Klage gegen das Volksbegehren "Für mehr Demokratie"wird verhandelt
Nachricht vom 15.August 2001
Vor dem Thüringer Verfassungsgericht in Weimar wird seit heute die Klage gegen das Volksbegehren "Für mehr Demokratie"verhandelt. Die Landesregierung will das Volksbegehren für unzulässig erklären lassen. Nach ihrer Ansicht sind die im Begehren geforderten Hürden für direkte Mitbestimmung zu niedrig. Der Gesetzentwurf der Thüringer Volksinitiative soll künftige Volksbegehren erleichtern. Demnach sollen nur noch fünf Prozent der Stimmberechtigten für ein Volksbegehren unterschreiben müssen. Zurzeit sind es 14 Prozent. Außerdem sollen Volksentscheide vereinfacht werden. Die Zeit, die Unterschriften zu sammeln, soll nach dem Entwurf der Initiative ebenfalls ausgedehnt werden.
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