Nachricht vom 17.März 2003
Wenige Tage vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zum NPD-Verbotsverfahren hat Thüringens Ministerpräsident Vogel die Notwendigkeit eines Verbots betont. "Wirres Denken kann man nicht durch Verfassungsgerichte verbieten lassen", sagte der Ministerpräsident. Neben einem Verbot müssten viele weitere Schritte getan werden. Das NPD-Verbotsverfahren steht möglicherweise vor dem Aus. Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat waren mit ihrem Versuch gescheitert, eine neuerliche Erörterung vor dem Bundesverfassungsgericht durchzusetzen. Es wird befürchtet, dass die Karlsruher Richter am Dienstag wegen des V-Mann-Skandals eine Fortsetzung des Prozesses ablehnen. (shg)
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