Nachricht vom 07.April 2003
Juristen, Bewährungshelfer und Jugendarbeiter wollen heute in Weimar ihre Erfahrungen mit dem Jugendgerichtsgesetz austauschen. Die Teilnehmer wollen sich mit dem strafbaren Verhalten von jugendlichen im Alter zwischen 14 und 21 Jahren auseinandersetzen. Thema ist unter anderem die Kooperation aller an einem Strafverfahren Beteiligten. Auch soll über Methoden zur Erziehung straffälliger Jugendlicher gesprochen werden. Der Tagungsveranstalter ist der Jugendförderverein. (jm)
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