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Landesregierung lockert Residenzpflicht

Nachricht vom 18.Mai 2011

Die Thüringer Landesregierung hat die sogenannte "Residenzpflicht" für Asylbewerber gelockert. Eine gestern beschlossene Verordnung erlaubt Flüchtlingen nun, sich nicht nur im Landkreis ihrer Unterkunft aufzuhalten, sondern auch in einigen Nachbarlandkreisen sowie einer kreisfreien Stadt. Vorausgegangenen waren jahrelange Forderungen der Landtagsopposition sowie Verbänden und Initiativen, die bisherige Regelung zu erweitern. Seitens des Bundes ist den Ländern sogar freigestellt, Asylbewerbern den freien Aufenthalt im ganzen Bundesland zu ermöglichen. (wk)


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